Die Mischnutzung von Wohnen und Gewerbe (z.B.: Laden, Praxis, Kinderbetreuung) ist oft möglich, erfordert aber eine bauplanungsrechtliche Prüfung und daher im Regelfall eine Baugenehmigung oder Kenntnisgabe an die Baurechtsbehörde hinsichtlich der Nutzungsänderung. Wichtig sind separate Zugänge und je nach Gewerbeart die Bereitstellung von Stellplätzen. Je nach Art des Gewerbes können zusätzliche Anforderungen gelten, etwa zu Barrierefreiheit, Lärm- und Brandschutz oder Hygienevorschriften.