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Gewerbe unterbringen

Die Mischnutzung von Wohnen und Gewerbe (z.B.: Laden, Praxis, Kinderbetreuung) ist oft möglich, erfordert aber eine bauplanungsrechtliche Prüfung und daher im Regelfall eine Baugenehmigung oder Kenntnisgabe an die Baurechtsbehörde hinsichtlich der Nutzungsänderung. Wichtig sind separate Zugänge und je nach Gewerbeart die Bereitstellung von Stellplätzen. Je nach Art des Gewerbes können zusätzliche Anforderungen gelten, etwa zu Barrierefreiheit, Lärm- und Brandschutz oder Hygienevorschriften.

Was muss man beachten?

Wie fängt man an?

Wachsende grüne Boxen mit roten Haken
Schritt 1

Nutzungsart klären und Baurecht prüfen

Klären Sie zunächst die Art der geplanten gewerblichen oder sonstigen Nutzung. Sehen Sie den Bebauungsplan bei Ihrer Gemeinde ein und besprechen Sie die Zulässigkeit der Nutzungsänderung sowie eine mögliche Genehmigungspflicht mit dem Baurechtsamt. Kontaktieren Sie bei bestimmten Gewerben zuständige Behörden wie Gewerbeaufsicht oder Gesundheitsamt.

Schritt 2

Konzept entwickeln und Machbarkeit prüfen

Erstellen Sie ggf. mit einem Planungsbüro eine Bestandsaufnahme und Grundrissplanung. Klären Sie technische Anforderungen wie Brandschutz und Schallschutz.

Schritt 3

Businessplan erstellen und Finanzierung sichern

Wenn Sie das Gewerbe selbst betreiben möchten: Erstellen Sie einen Businessplan mit Einnahmen- und Ausgabenplanung und entwickeln Sie ein Finanzierungskonzept. Kontaktieren Sie Ihre Hausbank und konsultieren Sie eine Steuerberatung zu gewerblicher Nutzung und Abschreibungsmöglichkeiten.

Schritt 4

Genehmigung einholen

Stellen Sie einen Bauantrag bei Ihrer Baurechtsbehörde. Nach Erteilung der Baufreigabe kann die Umsetzung beginnen.

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