Eine Grundstücksteilung ermöglicht es, aus einem großen Grundstück mehrere kleinere zu schaffen – etwa um einen Teil zu verkaufen, zu verschenken oder separat zu bebauen. Vorab muss die baurechtliche Zulässigkeit geklärt werden – relevant sind dabei die Mindestgrundstücksgröße im Bebauungsplan, Zuschnitt und Erschließung der neuen Grundstücke sowie Abstandsflächen bei geplanter Bebauung. Eine Grundstücksteilung ist in der Regel genehmigungsfrei, erfordert jedoch eine Anzeige bei der unteren Baurechtsbehörde. Spätere Bebauungen der Teilgrundstücke erfordert Baugenehmigungen. Kosten entstehen für Vermessung, Grundbuch und Notar/Notarin. Eine rechtzeitige Abstimmung mit Baurechtsamt und Vermessungsamt hilft, Planungsfehler zu vermeiden.