Eine zusätzliche Bebauung nutzt vorhandenes Grundstück und schafft weiteren Wohnraum auf bereits erschlossenem Grund. Vorab muss die baurechtliche Zulässigkeit geklärt werden – relevant sind dabei die überbaubare Grundstücksfläche (Grundflächenzahl), Baugrenzen im Bebauungsplan, Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken und die Erschließung (Zufahrt, Versorgungsleitungen). Auch Stellplatzanforderungen sind zu berücksichtigen. Bei Neubauten gelten die aktuellen energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Baurechtsamt ist empfehlenswert.