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Grundstück weiter bebauen

Eine zusätzliche Bebauung nutzt vorhandenes Grundstück und schafft weiteren Wohnraum auf bereits erschlossenem Grund. Vorab muss die baurechtliche Zulässigkeit geklärt werden – relevant sind dabei die überbaubare Grundstücksfläche (Grundflächenzahl), Baugrenzen im Bebauungsplan, Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken und die Erschließung (Zufahrt, Versorgungsleitungen). Auch Stellplatzanforderungen sind zu berücksichtigen. Bei Neubauten gelten die aktuellen energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Baurechtsamt ist empfehlenswert.

Was muss man beachten?

Wie fängt man an?

Wachsende grüne Boxen mit roten Haken
Schritt 1

Baurecht klären und Fachplanung beauftragen

Der Bebauungsplan bei der Gemeinde sollte geprüft werden: Lassen Grundflächenzahl, Baugrenzen und Abstandsflächen eine weitere Bebauung zu? Die Erschließung (Zufahrt, Versorgungsleitungen) und Stellplatzanforderungen sind zu klären. Beauftragen Sie ein Architekturbüro – bei Unsicherheiten kann eine Bauvoranfrage Planungssicherheit schaffen.

Schritt 2

Erschließung und technische Machbarkeit prüfen

Die Erschließung des zusätzlichen Gebäudes ist zu klären: Zufahrt, Anschluss an Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, Abwasser, Gas), gegebenenfalls separate Zähler. Eine Machbarkeitsstudie zeigt, welche Bebauungsoptionen möglich sind und welche Kosten entstehen.

Schritt 3

Energetische Standards und Förderung einbeziehen

Neubauten müssen die aktuellen energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen. Die Beauftragung einer Energieberatung ermöglicht optimale Planung von Dämmung, Heizung und erneuerbaren Energien. Aktuelle Förderprogramme für energieeffizientes Bauen (BAFA, KfW, L-Bank) sollten geprüft werden.

Schritt 4

Finanzierung sichern

Eine Kostenschätzung durch das Architekturbüro bildet die Grundlage für ein tragfähiges Finanzierungskonzept. Prüfen Sie Fördermittel für Wohnraumschaffung und energieeffizientes Bauen. Kontaktieren Sie Ihre Hausbank.

Schritt 5

Genehmigung einholen und umsetzen

Stellen Sie den Bauantrag bei Ihrer Baurechtsbehörde. Nach Erteilung der Baufreigabe kann die Umsetzung beginnen.