Die Untervermietung einzelner Räume im eigenen Haus ist in der Regel unkompliziert. Wichtig sind klare und schriftliche Mietverträge sowie die Anmeldung der Mieteinnahmen bei der Gemeinde. Steuerlich müssen die Einnahmen angegeben werden, sie können jedoch mit laufenden Kosten verrechnet werden. Besonders bei Wohngemeinschaften empfiehlt es sich, Hausregeln und die Nutzung von Gemeinschaftsräumen eindeutig festzulegen.