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Eigentümergemeinschaft bilden

Mehrere Personen können gemeinsam Eigentümer und Eigentümerinnen eines Hauses sein – etwa wenn Geschwister ein Elternhaus erben, Freundinnen und Freunde gemeinsam kaufen oder Generationen zusammenleben möchten. Rechtlich gibt es zwei Möglichkeiten: die Bruchteilsgemeinschaft (alle sind gemeinsam Eigentümer und Eigentümerinnen des gesamten Hauses) oder das Wohnungseigentum (mit Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum). Wichtig ist, frühzeitig Regelungen zur Nutzung, Kostenverteilung und Entscheidungsfindung zu treffen – idealerweise in einem notariellen Vertrag oder einer Gemeinschaftsordnung. Dies vermeidet spätere Konflikte und schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Was muss man beachten?

Wie fängt man an?

Wachsende grüne Boxen mit roten Haken
Schritt 1

Eigentumsform und Ziele klären

Klären Sie, welche Eigentumsform für Sie passend ist: Bruchteilsgemeinschaft (einfachste Form - alle sind gemeinsam Eigentümer und Eigentümerinnen des gesamten Hauses, Entscheidungen meist einstimmig) oder Wohnungseigentum (Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum, größere Eigenständigkeit). Besprechen Sie Ihre Ziele: Gemeinsam wohnen? Vermieten? Langfristig halten oder später verkaufen?

Schritt 2

Nutzung und Kostenverteilung regeln

Treffen Sie klare Vereinbarungen zur Nutzung: Wer bewohnt welche Räume? Wie werden Gemeinschaftsräume genutzt? Regeln Sie die Kostenverteilung: Wer zahlt laufende Kosten (Grundsteuer, Versicherungen, Instandhaltung)? Nach Köpfen, nach Anteilen oder nach Nutzung? Diese Regelungen sollten schriftlich festgehalten werden.

Schritt 3

Entscheidungsstrukturen und Ausstiegsszenarien festlegen

Legen Sie fest, wie Entscheidungen getroffen werden: Einstimmigkeit, Mehrheit oder nach Anteilen? Regeln Sie Ausstiegsszenarien: Was passiert, wenn ein Eigentümer oder eine Eigentümerin verkaufen möchte? Vorkaufsrecht für andere Miteigentümerinnen und Miteigentümer? Wie wird der Wert ermittelt? Ein notarieller Vertrag oder eine Gemeinschaftsordnung sichert alle Regelungen rechtlich ab.

Schritt 4

Rechtliche Absicherung durch Notar oder Notarin

Lassen Sie alle Vereinbarungen notariell beurkunden. Bei Wohnungseigentum: Erstellen Sie eine Teilungserklärung und einen Aufteilungsplan. Bei Bruchteilsgemeinschaft: Ein Bruchteilsgemeinschaftsvertrag regelt Nutzung, Kosten und Entscheidungen. Diese Dokumente werden im Grundbuch eingetragen und schaffen Rechtssicherheit.

Schritt 5

Finanzierung und Grundbucheintragung

Klären Sie die Finanzierung: Wie wird der Kauf finanziert? Wer trägt welchen Anteil? Bei unterschiedlichen Eigenkapitalanteilen können entsprechende Miteigentumsanteile festgelegt werden. Nach notarieller Beurkundung erfolgt die Grundbucheintragung. Alle Miteigentümer und Miteigentümerinnen werden mit ihren Anteilen eingetragen.

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