Gemeinsames Eigentum an einem Haus kann in zwei Formen organisiert werden:
Bruchteilsgemeinschaft (§§ 741 ff. BGB): Die einfachste Form des gemeinsamen Eigentums. Alle Miteigentümer und Miteigentümerinnen besitzen das gesamte Haus gemeinsam zu bestimmten Anteilen (z. B. je 1/2, je 1/3). Jeder hat das Recht, das gesamte Grundstück zu nutzen – es gibt keine räumliche Aufteilung in "mein Teil" und "dein Teil". Wichtige Entscheidungen (z. B. Verkauf, Vermietung, größere Umbaumaßnahmen) erfordern meist Einstimmigkeit aller Miteigentümer und Miteigentümerinnen. Laufende Kosten werden nach Anteilen verteilt.
Vorteil: Einfache rechtliche Struktur, keine Teilungserklärung erforderlich.
Nachteil: Einstimmigkeitsprinzip kann zu Blockaden führen; jeder Miteigentümer und jede Miteigentümerin kann Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (Verkauf oder Teilungsversteigerung).
Wohnungseigentum (WEG): Wohnungseigentum ist sinnvoll, wenn baulich getrennte Einheiten existieren oder einzelne Teile eigenständig verkauft/vermietet werden sollen.Ermöglicht die Aufteilung in Sondereigentum (z. B. einzelne Wohnungen, Zimmer, Etagen) und Gemeinschaftseigentum (tragende Wände, Dach, Fassade, Treppenhaus, Garten). Jeder Wohnungseigentümer kann über sein Sondereigentum eigenständig verfügen (vermieten, verkaufen). Eine Gemeinschaftsordnung regelt Nutzung, Kostenverteilung und Entscheidungen – Beschlüsse können mit Mehrheit gefasst werden.
Vorteil: Größere Eigenständigkeit, Mehrheitsentscheidungen möglich, einzelne Einheiten können verkauft oder vererbt werden.
Nachteil: Aufwendigere rechtliche Struktur (Teilungserklärung, Aufteilungsplan), höhere Kosten, Verwaltung erforderlich.