Einen Teil seines Hauses als Ferienwohnungen zu betreiben, kann eine attraktive Einnahmequelle sein, erfordert aber eine baurechtliche Prüfung – insbesondere in reinen Wohngebieten kann eine gewerbliche Nutzung problematisch sein. Wichtig sind ein separater Zugang für Gäste sowie die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen. Steuerlich müssen die Einnahmen angegeben werden, können aber mit Betriebskosten verrechnet werden. In vielen Städten gelten zudem Meldepflichten und Begrenzungen für Kurzzeitvermietungen.