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Ferienwohnung vermieten

Einen Teil seines Hauses als Ferienwohnungen zu betreiben, kann eine attraktive Einnahmequelle sein, erfordert aber eine baurechtliche Prüfung – insbesondere in reinen Wohngebieten kann eine gewerbliche Nutzung problematisch sein. Wichtig sind ein separater Zugang für Gäste sowie die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen. Steuerlich müssen die Einnahmen angegeben werden, können aber mit Betriebskosten verrechnet werden. In vielen Städten gelten zudem Meldepflichten und Begrenzungen für Kurzzeitvermietungen.

Was muss man beachten?

Wie fängt man an?

Wachsende grüne Boxen mit roten Haken
Schritt 1

Baurecht und kommunale Regelungen klären

Der Bebauungsplan bei der Gemeinde sowie die Zulässigkeit einer Ferienwohnung (besonders in reinen Wohngebieten) sollten geprüft werden. Kommunale Regelungen zu Kurzzeitvermietungen, Meldepflichten und mögliche Genehmigungspflichten für die Nutzungsänderung sind zu klären.

Schritt 2

Technische Anforderungen prüfen

Ein separater Zugang für Gäste sollte eingeplant werden. Brandschutzanforderungen (Rauchmelder, Rettungswege) und gegebenenfalls Schallschutzmaßnahmen sind zu prüfen. Eine Bestandsaufnahme zeigt, welche baulichen Anpassungen erforderlich sind.

Schritt 3

Steuerliche und rechtliche Aspekte klären

Konsultieren Sie eine Steuerberatung zu Einnahmen, Betriebskosten und Abschreibungsmöglichkeiten. Versicherungspflichten (Haftpflicht, Gebäudeversicherung) und rechtliche Rahmenbedingungen für die Vermietung sollten geklärt werden.

Schritt 4

Ausstattung planen und Finanzierung sichern

Die Ausstattung der Ferienwohnung (Möblierung, Haushalt, WLAN) sollte geplant und eine Kostenschätzung erstellt werden. Erwartete Einnahmen und laufende Kosten sind zu kalkulieren.

Schritt 5

Anmeldung und Vermarktung

Melden Sie die Ferienwohnung bei der zuständigen Behörde an (kommunale Meldepflichten beachten). Die Vermarktung kann über Buchungsplattformen oder eigene Kanäle erfolgen.

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