Ein separater Eingang ermöglicht unabhängiges Wohnen unter einem Dach – etwa für eine Einliegerwohnung, Mehrgenerationenwohnen oder Vermietung. Vorab muss die baurechtliche Zulässigkeit geklärt werden – relevant sind dabei mögliche Nutzungsänderungen, Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken und die Lage des Eingangs im Bebauungsplan. Oft sind auch eine Treppe oder Rampe sowie ein Vordach erforderlich. Dafür ist in der Regel eine Baugenehmigung notwendig. Eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Baurechtsamt oder einem Architekturbüro hilft, Planungsfehler und unnötige Kosten zu vermeiden.