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Haus weitergeben

Die Weitergabe einer Immobilie kann auf drei Wegen erfolgen: durch Schenkung zu Lebzeiten, Vererbung oder Verkauf. Jede Option hat unterschiedliche rechtliche, steuerliche und finanzielle Auswirkungen. Bei Schenkung können Freibeträge genutzt werden und die Absicherung durch Wohnrecht oder Nießbrauch im Grundbuch erfolgen. Bei Vererbung ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge – dies führt oft zu Erbengemeinschaften. Ein Verkauf kann Liquidität schaffen. Steuerliche und rechtliche Fragen sollten vorab mit einem Notar oder einer Notarin und einer Steuerberatung geklärt werden. Eine gut durchdachte Planung vermeidet spätere Konflikte und schafft Rechtssicherheit.

Was muss man beachten?

Wie fängt man an?

Wachsende grüne Boxen mit roten Haken
Schritt 1

Weitergabeform und Ziele klären

Entscheiden Sie, welche Form für Sie passt: Schenkung zu Lebzeiten (mit oder ohne Wohnrecht), Vererbung (Testament/Erbvertrag) oder Verkauf (an Familie oder Dritte, eventuell gegen Leibrente). Klären Sie Ihre Ziele: Absicherung im Alter, Steuervermeidung, Liquidität oder Erhalt in der Familie?

Schritt 2

Rechtliche und steuerliche Beratung einholen

Konsultieren Sie eine Steuerberatung zu steuerlichen Auswirkungen: Schenkungssteuerfreibeträge (alle zehn Jahre nutzbar), Erbschaftssteuer, Spekulationssteuer bei Verkauf. Lassen Sie sich von einem Notar oder einer Notarin zu rechtlichen Aspekten beraten: Pflichtteilsansprüche, Rückforderungsrechte, Testament oder Erbvertrag.

Schritt 3

Absicherung klären

Bei Schenkung oder Verkauf innerhalb der Familie: Klären Sie, ob ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen werden soll. Bei Verkauf gegen Leibrente: Höhe und Sicherung der Zahlungen vereinbaren. Bei Vererbung: Absicherung des überlebenden Ehepartners durch Testament oder Erbvertrag regeln.

Schritt 4

Finanzielle Folgen kalkulieren

Prüfen Sie die finanziellen Auswirkungen: Bei Schenkung/Vererbung – Wegfall von Mieteinnahmen, wer trägt laufende Kosten? Bei Verkauf – Verkaufserlös, Spekulationssteuer, Verwendung des Kapitals. Auswirkungen auf Rente, Sozialleistungen oder Pflegefall sollten geklärt werden.

Schritt 5

Übertragung durchführen

Bei Schenkung oder Verkauf: Notarielle Beurkundung und Grundbucheintragung. Bei Vererbung: Testament oder Erbvertrag notariell beurkunden oder eigenhändig verfassen. Wohnrecht oder Nießbrauch werden im Grundbuch gesichert. Nach Eintragung ist die Übertragung rechtswirksam.

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