Logo dunkel Logo gelb

Jung kauft Alt

"Jung kauft Alt“ bezeichnet sowohl ein städtebauliches Konzept als auch konkrete Förderangebote: Junge Familien oder Paare übernehmen ein bestehendes Haus – häufig von älteren Eigentümerinnen und Eigentümern – und entwickeln es weiter. Ziel ist, vorhandenen Wohnraum sinnvoll zu nutzen, Ortskerne zu beleben und Generationenwechsel zu ermöglichen. Viele Kommunen unterstützen dies mit eigenen Programmen. Ein Wohnrecht für bisherige Eigentümerinnen und Eigentümer ist keine Voraussetzung, kann aber privat vereinbart werden.

Das Bundesprogramm des BMWSB fördert über die KfW den Erwerb durch Familien mit Kindern in Kombination mit energetischer Sanierung. Wichtig sind notarielle Vereinbarungen zu Kaufpreis, Nutzung und Instandhaltung sowie Klärung steuerlicher Aspekte.

Was muss man beachten?

Wie fängt man an?

Wachsende grüne Boxen mit roten Haken
Schritt 1

Modell wählen und Haus finden

Entscheiden Sie, welches Modell zu Ihnen passt: Kauf mit oder ohne Wohnrecht für Verkäuferinnen und Verkäufer? Mit energetischer Sanierung für Bundesförderung? Nutzen Sie kommunale Vermittlungsprogramme, lokale Maklerinnen und Makler oder persönliche Netzwerke. Bei Modellen mit Wohnrecht: Führen Sie ausführliche Gespräche über Vorstellungen und Zusammenleben.

Schritt 2

Fördermöglichkeiten prüfen

Prüfen Sie das Bundesförderprogramme und kommunale „Jung kauft Alt"-Programme. Viele Programme können kombiniert werden.

Schritt 3

Zustand prüfen und Kosten kalkulieren

Lassen Sie den Zustand durch eine Gutachterin oder einen Gutachter oder Architektin oder Architekt prüfen. Kalkulieren Sie Kaufpreis (bei Wohnrecht unter Marktwert), Sanierungskosten, Förderungen und laufende Kosten.

Schritt 4

Steuerliche und rechtliche Beratung einholen

Konsultieren Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater: Verkauf unter Marktwert kann anteilig als Schenkung gelten. Lassen Sie sich beraten zu Kaufvertrag, eventuellem Wohnrecht im Grundbuch, Regelungen bei Tod oder Auszug, Instandhaltungspflichten. Bedenken Sie, dass die Vereinbarung eines Wohnrechts im Konflikt zu einer Sanierung stehen kann, je nachdem, wie viel saniert werden muss.

Schritt 5

Notariellen Vertrag schließen und sanieren

Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet – bei Wohnrecht inklusive Grundbucheintrag. Nach Eigentumsübergang können Sanierungsmaßnahmen beginnen. Bei Bundesprogramm: KfW-Förderantrag vor Beginn stellen.

Verwandte Wohngeschichten

Hier beschriebene Möglichkeit wurde in folgenden Wohngeschichten in Anspruch genommen.

Altes Haus in neuem Gewand

Altes Haus in neuem Gewand

Manuel Betz kann sich das Leben allein im ehemaligen Familienhaus nicht vorstellen. Er verkauft es und zieht in ein neues innerstädtisches Quartier – mit kurzen Wegen, lebendiger Nachbarschaft und einer Wohnsituation, die zu den Bedürfnissen im Alter passt.

Weißer Pfeil nach rechts Mehr erfahren
Weißer Pfeil nach links Zu allen Wohngeschichten

Verwandte Möglichkeiten

Wohnen gegen Hilfe

Wohnen gegen Hilfe

Ältere stellen jungen Menschen Wohnraum gegen Unterstützung im Haushalt oder Garten. Im Gegenzug wird keine oder geringe Miete aufgerufen.

Weißer Pfeil nach rechts Mehr erfahren

In eine andere Wohnform ziehen

In eine andere Wohnform ziehen

Ein Umzug in passende Wohnform wie Miet- oder Eigentumswohnungen, Wohngemeinschaften oder Mehrgenerationenhäuser eröffnet neue Möglichkeiten – wenn das Haus zu groß wird oder Gemeinschaft gewünscht ist.

Weißer Pfeil nach rechts Mehr erfahren
Weißer Pfeil nach links Zu allen Möglichkeiten