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Fossile Energieträger ersetzen

Der Umstieg auf erneuerbare Energien senkt die Betriebskosten, reduziert CO₂-Emissionen und macht unabhängiger von schwankenden Energiepreisen. Typische Maßnahmen sind der Einbau einer Wärmepumpe, Solarthermie oder Photovoltaik. Eine Energieberatung hilft dabei, die passende Technologie für das eigene Haus zu finden und den Sanierungsfahrplan zu erstellen. Wichtig ist, dass die Gebäudehülle gut gedämmt ist, damit die neuen Systeme effizient arbeiten. Zahlreiche Förderprogramme von KfW und BAFA unterstützen den Heizungstausch und müssen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.

Was muss man beachten?

Wie fängt man an?

Wachsende grüne Boxen mit roten Haken
Schritt 1

Energieberatung beauftragen und Ist-Zustand analysieren

Beauftragen Sie eine Energieberatung, um den Ist-Zustand zu analysieren. Eine Beratung zeigt, welche Technologie (Wärmepumpe, Solarthermie, Photovoltaik, Pelletheizung) für Ihr Haus geeignet ist, und erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

Schritt 2

Gebäudehülle prüfen und gegebenenfalls dämmen

Eine gute Dämmung ist Voraussetzung für effiziente Heizsysteme – besonders Wärmepumpen benötigen niedrige Vorlauftemperaturen. Falls erforderlich, sollten Dämmmaßnahmen vor oder parallel zum Heizungstausch durchgeführt werden.

Schritt 3

Technologie auswählen und planen

Wählen Sie die passende Technologie und lassen Sie eine Fachplanung erstellen: Dimensionierung, hydraulischer Abgleich, eventuell größere Heizkörper, Warmwasserspeicher, Pufferspeicher.

Schritt 4

Förderung beantragen und Finanzierung sichern

Prüfen Sie aktuelle Förderprogramme (BAFA, KfW, L-Bank). Wichtig: Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt sein. Holen Sie Kostenschätzungen von Fachbetrieben ein und entwickeln Sie ein Finanzierungskonzept. Kontaktieren Sie Ihre Hausbank.

Schritt 5

Fachbetriebe beauftragen und umsetzen

Beauftragen Sie qualifizierte Fachbetriebe für Heizung, Solarthermie oder Photovoltaik. Ein hydraulischer Abgleich des Heizungssystems ist bei Fördermitteln meist Pflicht. Nach Abschluss der Maßnahme: Verwendungsnachweis bei der Förderstelle einreichen.

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