Eine Außentreppe erschließt obere Geschosse ohne Eingriff in die Innenraumstruktur und ermöglicht separate Zugänge für verschiedene Wohnbereiche /-einheiten. Vorab muss die baurechtliche Zulässigkeit geklärt werden – relevant sind dabei Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken, die Lage im Bebauungsplan und mögliche Gestaltungsvorgaben. Eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Baurechtsamt oder einem Architekturbüro hilft, Planungsfehler und unnötige Kosten zu vermeiden.