Eine Wohneinheit im eigenen Haus zu vermieten schafft zusätzliches Einkommen und nutzt vorhandenen Wohnraum optimal. Falls keine Einliegerwohnung besteht, muss die baurechtliche Zulässigkeit geklärt werden – relevant sind dabei mögliche Nutzungsänderungen, separate Zugänge und die Einhaltung von Mindestanforderungen an Wohnraum. Die Wohnung sollte baulich abgeschlossen sein, mit eigenem Eingang, eigener Küche, eigenem Bad und separaten Zählern für Strom und Wasser. Steuerlich müssen Mieteinnahmen angegeben werden, können aber mit Betriebskosten und Abschreibungen verrechnet werden.