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Wohnung vermieten

Eine Wohneinheit im eigenen Haus zu vermieten schafft zusätzliches Einkommen und nutzt vorhandenen Wohnraum optimal. Falls keine Einliegerwohnung besteht, muss die baurechtliche Zulässigkeit geklärt werden – relevant sind dabei mögliche Nutzungsänderungen, separate Zugänge und die Einhaltung von Mindestanforderungen an Wohnraum. Die Wohnung sollte baulich abgeschlossen sein, mit eigenem Eingang, eigener Küche, eigenem Bad und separaten Zählern für Strom und Wasser. Steuerlich müssen Mieteinnahmen angegeben werden, können aber mit Betriebskosten und Abschreibungen verrechnet werden.

Was muss man beachten?

Wie fängt man an?

Wachsende grüne Boxen mit roten Haken
Schritt 1

Baurecht klären und bauliche Voraussetzungen prüfen

Prüfen Sie mit dem Baurechtsamt, ob die Herstellung einer separaten Wohneinheit zulässig ist. Prüfen Sie Mindestanforderungen an Wohnraum (Raumhöhe, Belichtung). Bei fehlenden Voraussetzungen: Planen Sie bauliche Maßnahmen.

Schritt 2

Wohnung herrichten und vorbereiten

Richten Sie die Wohnung her: Renovierung bei Bedarf, separate Zähler für Strom und Wasser installieren (erleichtert Abrechnung), Brandschutz prüfen (Rauchmelder Pflicht). Dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos und Übergabeprotokoll. Entscheiden Sie, ob die Wohnung möbliert oder unmöbliert vermietet wird.

Schritt 3

Miete kalkulieren und Mietvertrag aufsetzen

Legen Sie die Miethöhe anhand des örtlichen Mietspiegels fest. Kalkulieren Sie Nebenkosten und setzen Sie einen Mietvertrag auf. Vereinbaren Sie eine Kaution und richten Sie ein Treuhandkonto ein.

Schritt 4

Steuerliche Aspekte klären

Mieteinnahmen sind zu versteuern, Betriebskosten und Instandhaltung können steuerlich geltend gemacht werden. Klären Sie, welche Ausgaben absetzbar sind. Prüfen Sie Ihre Versicherungen und passen Sie diese an.

Schritt 5

Mieterin oder Mieter suchen und Mietvertrag abschließen

Schalten Sie eine Anzeige auf Immobilienportalen oder über lokale Netzwerke. Führen Sie Besichtigungen durch und prüfen Sie Interessenten (Bonitätsprüfung, Selbstauskunft). Schließen Sie den Mietvertrag und übergeben Sie die Wohnung mit Übergabeprotokoll.

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