Eine Gaube bringt Licht, Stehhöhe und mehr nutzbare Fläche ins Dachgeschoss. Vorab muss die baurechtliche Zulässigkeit geklärt werden – relevant sind dabei Festsetzungen des Bebauungsplans zu Dachaufbauten, Gebäudehöhe und Gestaltungsvorgaben. Es gibt verschiedene Gaubenformen (Schleppgaube, Satteldachgaube, Flachdachgaube, Dreiecksgaube), die unterschiedliche Raumgewinne und gestalterische Wirkungen haben. Eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Baurechtsamt oder einem Architekturbüro hilft, Planungsfehler und unnötige Kosten zu vermeiden.